Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.09.2023 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tenn" gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
Ziel
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tenn“ wird das Ziel verfolgt, auf einer ca. 2,6 ha großen Fläche einen Solarpark mit einer Leistung von ca. 3 bis 4 Megawatt zur Erzeugung von umweltverträglichem Strom zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ ausgewiesen werden.
Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Äcker genutzt und sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Da die geplante Nutzung nicht aus dem wirksamen FNP abgeleitet werden kann, soll dieser im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden.
Von Freitag, 29. Juli 2023 bis einschließlich Dienstag, 31. August 2023 (Auslegungsfrist)
liegen folgende Unterlagen öffentlich aus: