Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2023 den überarbeiteten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brandbühl" gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Durchführung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB beschlossen.
Ziel
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Brandbühl“ wird das Ziel verfolgt, auf einer ca. 6 ha großen Fläche einen Solarpark mit einer Leistung von ca. 6 Megawatt zur Erzeugung von umweltverträglichem Strom zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.
Da sich der Bebauungsplanentwurf nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § (2) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB geändert hat, wird der überarbeitete Plan nun gemäß § 4a (3) BauGB erneut ausgelegt.
Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Acker- bzw. Grünland genutzt und sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Da die geplante Nutzung nicht aus dem wirksamen FNP abgeleitet werden kann, soll dieser im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden. Da im FNP-Änderungsverfahren während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB keine Stellungnahmen abgegeben wurden, deren Anregungen nicht nachrichtlich in die Planung übernommen werden konnten, muss die FNP-Änderung nicht erneut ausgelegt werden.
Einzusehende Unterlagen
Von Freitag, 28.07.2023 bis einschließlich Montag, 28.08.2023 liegen folgende Unterlagen öffentlich aus: